Allgemeine Geschäftsbedingungen

Das Umwelt- und Begegnungszentrum „Fuchsbau“ ist eine Übernachtungsstätte für Kinder- und Jugendgruppen aus gemeinnützigen, bzw. mit der Gemeinnützigkeit vergleichbaren Einrichtungen. Heimträger ist das „Forum Naturfreundejugend Berlin e.V.“.

Veranstalter des jeweiligen Aufenthaltes ist die Einrichtung (Schule, Kita, Verein u.a.) aus der die Gruppen kommen.

Der Heimträger sorgt für Unterkunft und Verpflegung. Darüber hinaus berät er die Begleitpersonen bei der Vorbereitung und Durchführung ihres Aufenthaltes.

Reservierung

Die Gäste können Ihren Aufenthalt persönlich, telefonisch, per Fax, per Post oder per E-Mail reservieren. Die Reservierungsanfrage sollte folgende Angaben enthalten: Einrichtung und Ansprechperson, Anschrift, Telefon, E-Mail-Adresse, geplante Daten der An- und Abreise, Anzahl der Kinder/Jugendlichen (m/w) und Begleitpersonen (m/w/d). Die Reservierung wird mit Abschluss eines schriftlichen Belegungsvertrages und der Anzahlung für beide Seiten verbindlich.

Zahlung

Mit Eingang des unterschriebenen Vertrages wird eine Rechnung mit Anzahlungsbetrag und Restbetrag zugestellt. Die Restzahlung für den Aufenthalt im Fuchsbau wird 6 Wochen vor Anreise fällig.

Absagen

Erfolgt nach Abschluss des Vertrages eine Kündigung der reservierten Plätze oder eine Verkürzung des Aufenthaltes, so werden die gesamten Kosten erhoben, wenn nicht bis 6 Wochen vorher eine schriftliche Mitteilung erfolgt.

Der Heimträger kann bei Nichtverfügbarkeit der vereinbarten Leistungen aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse vom Belegungsvertrag zurücktreten. Er ist verpflichtet, die angemeldeten Gäste unverzüglich unter Angabe von Gründen von der Nichtverfügbarkeit zu unterrichten und ihnen bereits erbrachte Vorauszahlungen zu erstatten.

Bei Stornierung des Aufenthaltes seitens des Veranstalters (s.o.) werden folgende Stornokosten fällig:  bis 6 Wochen vor Belegung keine Stornokosten, ab 6 Wochen vor Belegung 100 %.

Wir raten zum Abschluss einer Reisekostenrücktrittversicherung.

Vom Veranstalter benannte Ersatzgruppen können vom Träger akzeptiert werden.

Der Vorstand des Trägervereins